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Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte

Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen in einer Gruppengröße von 5 - 12 Personen die Grundlagen zur Rettung Ertrinkender.

Der Nachweis der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte  ist die Voraussetzung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie für das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken.

Dies ergibt sich aus dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen v. 26.11.2014 - 323 6.09.03.04.03.104186.

Weitere Informationen zum Kurs

Dieser Kurs richtet sich an Lehrkräfte, pädagogisches und sozialpädagogisches Personal sowie alle im Ganztag tätigen Fachkräfte und Übungsleitungen im Sportunterricht und außerunterrichtlichen Schulsport.

Inhalt

Zeit

Einführung/Einleitung

15

Ertrinkungs- und Badetod

15

Verhalten bei Rettungen/Rettung durch Schwimmen/Abwehr von Umklammerung/Rettung mit Hilfsmitteln

15

Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation (LSM) 

  • Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
  • Kreislaufstillstand/HLW (einschließl. Demonstration des AED entspr. „Sicherheitsförderung im Schulsport (2013); 1.2 Organisation; 2. Punkt)
 
90 

Je nach Wassertiefe sind verschiedene Aufgaben zu lösen:

Wassertiefe über 1,20 m   

  • einen 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen.
  • Vermeidung von Umklammerung /Abwehr von Umklammerungsversuchen Abschleppen (ca. 15 m weit) und an Land bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Handhabung von Hilfsmitteln (u. a. Rettungsstange, Rettungsring)

Wassertiefe bis 1,20 m

  • einen 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen     
 
120

Dieser Lehrgang beinhaltet eine Prüfung, in der die folgenden Aufgaben erfüllt werden müssen:

  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden (aus 2 bis 3 m Wassertiefe) heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • ca. 10 m weit tauchen,
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen,
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen.

Für die Benutzung von Schwimmstätten, in denen nur ein Lehrschwimmbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m vorhanden ist, bestehen gesonderte Prüfungsbedingungen.

Der Lehrgang umfasst 6 Unterrichtseinheiten zzgl. Prüfung. Der Lehrgang inkl. Prüfung findet grundsätzlich am Stück statt. Die Kurse finden in Bornheim, Niederkassel, Neunkirchen-Seelscheid oder Windeck statt.

Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.

Gemäß des oben genannten Runderlasses beträgt die Teilnahmegebühr inkl. Prüfung und Eintritte 60 € und ist zu Lehrgangsbeginn in bar zu entrichten.

Die DRK-Wasserwacht bietet auch folgende Lehrgänge an:

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Kurstermine

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